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   VG Köln, 12.06.2007 - 14 K 411/05   

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https://dejure.org/2007,28216
VG Köln, 12.06.2007 - 14 K 411/05 (https://dejure.org/2007,28216)
VG Köln, Entscheidung vom 12.06.2007 - 14 K 411/05 (https://dejure.org/2007,28216)
VG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 (https://dejure.org/2007,28216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenpflichtigkeit von Eigentümern von an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücken; Auswirkungen eines in Satzungen fehlerhaft zugrundegelegten Frischwassermaßstabs für die Umlage der auf einen Regenwasserkanal entfallenden Kosten auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 3120/03

    Kosten für Pensionskassen

    Auszug aus VG Köln, 12.06.2007 - 14 K 411/05
    Dieser Durchschnittswert wird nach der o.g. Rechtsprechung des OVG NRW, zuletzt Urteil vom 13.04.2005 - 9 A 3120/03 -, wegen eines etwaigen Fremdkapitalanteils, der höher zu verzinsen ist, pauschal um bis ca. 0,5% erhöht.

    Lässt es die klagende Partei für die streitigen Gebührenjahre an einem substantiiertem Sachvortrag fehlen und ergibt sich aus den vom Beklagten vorgelegten Unterlagen kein konkreter Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Gebührenkalkulation, gebietet der Untersuchungsgrundsatz keine weitergehende Pflicht des Gerichts zur Überprüfung der Gebührenberechnung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.04.2005 - 9 A 3120/03 - m.w.N., NWVBl. 2006, S. 17 ff.

    Nach der Rechtsprechung des OVG NRW, Urteil vom 13.04.2005 - 9 A 3120/03 -, NWVBl. 2006, 17 ff.

    Erst bei der hier nicht gegebenen Überschreitung der Toleranzgrenze kann nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 13.04.2005 - 9 A 3120/03 -, a.a.O., von einer Nichtigkeit der satzungsmäßig festgelegten Gebührensätze ausgegangen werden.

    Der Untersuchungsgrundsatz ist keine prozessuale Hoffnung, das Gericht werde mit seiner Hilfe schon die klagebegründenden Tatsachen finden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.04.2005 - 9 A 3120/03 -, NWVBl. 2006, 17 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus VG Köln, 12.06.2007 - 14 K 411/05
    Die Gemeinde ist lediglich verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, OVG NRW, Urteile vom 05.08.1993 - 9 A 1248/92 - und vom 20.03.1997 - 9 A 1921/95 -.

    Dies folgt aus der Regelung des § 6 Abs. 2 KAG NRW, die lediglich für die kalkulatorische Verzinsung - nicht aber für die Abschreibung - vorsieht, dass der "aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Eigenkapitalanteil außer Betracht" zu bleiben hat, OVG NRW, Urteil vom 05.08.1994 - 9 A 1248/92 - NWVBl. 1994, 428.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 3342/98

    Abwälzung von Verbandsbeiträgen

    Auszug aus VG Köln, 12.06.2007 - 14 K 411/05
    Ungeachtet dessen, wäre es aber auch rechtlich zulässig gewesen, den gesamten Jahresüberschuss dem allgemeinen Haushalt zuzuführen, vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 01.09.1999 - 9 A 3342/98 -.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2018 - 5 K 12028/17

    Benutzungsgebührenrecht

    Die Kommune ist dementsprechend zwar verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, juris, Rn. 54 ff., 74; OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 -, juris, Rn. 37 ff., die kalkulatorischen Kosten, die aus der Nutzung der (mit Mitteln aus dem gemeindlichen Haushalt) erneuerten Anlagen neu entstehen, fallen aber wiederum den Nutzern zur (Gebühren-)Last.
  • VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6187/14
    Die Kommune ist dementsprechend zwar verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, Juris Rn. 54 ff., 74; OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 -, Juris Rn. 37 ff.;.
  • VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6634/14
    Die Kommune ist dementsprechend zwar verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, Juris Rn. 54 ff., 74; OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 -, Juris Rn. 37 ff.;.
  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1944/12

    Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr Kalkulation Preisgleitklausel

    Die Kommune ist dementsprechend zwar verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, Juris Rn. 54 ff., 74; OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 -, Juris Rn. 37 ff.;.
  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1640/12

    Preisgleitklausel Kostenelementeklausel Kostenüberschreitungsverbot Kalkulation

    Die Kommune ist dementsprechend zwar verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, Juris Rn. 54 ff., 74; OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 -, Juris Rn. 37 ff.;.
  • VG Köln, 11.09.2007 - 14 K 3921/06

    Verstoß einer Festsetzung von Schmutzwassergebühren und Regenwassergebühren gegen

    Diesen Schätzwert hatte der Beklagte bereits für die Gebührenkalkulation 2004 angesetzt (vgl. Urteil der Kammer vom 12.06.2007 im Verfahren 14 K 411/05).
  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1990/12

    Vestoß der Gebührensätze für die Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren

    Die Kommune ist dementsprechend zwar verpflichtet, am Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung oder Sanierung bereitzustellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, Juris Rn. 54 ff., 74; OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - VG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 14 K 411/05 -, Juris Rn. 37 ff.;.
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